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Konzepte & Statistiken

Dass die Kaiserbäder das Zeug zu einer starken Marke haben, ist unstrittig. Allein die starke Sogwirkung und Begehrlichkeit, die diese drei Orte bereits in den Anfängen der Bäderkultur an der Ostsee ausübten, belegten die historischen Spitzenleistungen, die bis in die heutige Zeit wirken.

Im Zuge der Erstellung des Tourismuskonzeptes für die Kaiserbäder auf Usedom wurden eine Telefonbefragung der Einwohner sowie eine Online-Befragung der touristischen Anbieter und Gäste durchgeführt, um deren Wahrnehmung und Meinung zu den Kaiserbädern entsprechend zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie, dass wir sowohl die Daten des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern als auch die Kurtaxabrechnungen in den Kaiserbädern auswerten.

Dokumente & Anträge

Die Seeheilbäder der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin mit den Ortsteilen Bansin-Dorf, Gothen, Neu- und Alt-Sallenthin sind staatlich anerkannte Kurorte im Sinne des Kurortgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zur Deckung der Aufwendungen für Fremdenverkehrswerbung wird durch die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf eine Fremdenverkehrsabgabe erhoben.

Die Ortsteile der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf - die Seeheilbäder Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin und Seebad Heringsdorf sowie die Ortsteile Gothen, Bansin Dorf, Neu Sallenthin, Alt Sallenthin und Sellin - sind staatlich anerkannte Kurorte im Sinne des Kurortgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Mit dem Erlass der neuen Kurabgabesatzung entfällt ab dem 01.01.2024 die Befreiung der nahen Verwandten von der Kurabgabe. Gemäß der Haushaltsverfügung vom 21.12.2023 kann eine Rückerstattung der Kurabgabe für max. 4 Familienangehörige pro Haushalt á max. 20 Tage beantragt werden.

Die Vorschriften dieser Satzung finden Anwendung auf den Badebetrieb am Ostseestrand der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf. Zum Badebetrieb gehören auch die Aufstellung von Strandkörben, die Versorgung der Strandbesucher sowie die Aufstellung von Sportgeräten.

Entgeltordnung zur Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Ostseestrand im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.

Die Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Strand der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschränkt die Genehmigungen zum Aufstellen von privaten Strandkörben auf einen Strandkorb pro Haushalt für Einwohner und Zweitwohnungsbesitzer.